Energierpreisbremsen
Informationen zur Strom- und Erdgas-Wärmepreisbremse der Bundesregierung
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Preisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft
- Sie gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023.
- Der Abschlag für Februar bleibt unverändert.
- Die Entlastung für Februar wird im März berücksichtigt.
- Der Preisdeckel beim Strom beträgt 40 ct/kWh brutto (für 80% des im September prognostizierten Jahresverbrauchs).
- Gas wird auf 12 ct/kWh brutto (für 80% des im September prognostizierten Jahresverbrauchs) gedeckelt.
- Wir werden alle Kundinnen und Kunden schriftlich über ihre neuen Abschläge informieren.
- Nicht betroffen sind Kundinnen und Kunden, deren Tarif unterhalb des Preisdeckels liegt.
- Sie müssen nichts veranlassen, die Entlastung kommt automatisch.
Die FAQ Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Strompreisbremse finden Sie hier:
Die FAQ Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Wärme- und Gaspreisbremse finden Sie hier:
Mit dem Gas- und Strompreisbremsenrechner des BDEW können Sie Ihre Ersparnisse leicht ausrechnen:
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