Brauchwasser
Nutzung von eigenen Brunnen/ Regenwasser/Betriebswasseranlagen
In den letzten Jahren haben immer mehr Grundstückseigentümer in der Stadt und der Verbandsgemeinde Wissen das Niederschlagswasser gesammelt und verwenden dieses zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser in ihrem Haushalt.
Nach § 8 Abs. 3 der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Wissen ist die „Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser im Haushalt, bei der Abwasser anfällt (z.B. für die Toilettenspülung, Waschmaschine etc.) der Stadtwerke Wissen GmbH bzw. den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen. Die Stadtwerke bzw. Verbandsgemeindewerke sind berechtigt, den Einbau von geeichten Wasserzählern zur Messung der dem Abwasser zufließenden Brauchwasser –auch bei eigener Wasserversorgung– zu verlangen. Dabei sind die Bestimmungen des zuständigen Wasserversorgungsunternehmens und des Gesundheitsamtes zu beachten“. Darüber hinaus ist die Nutzung einer Betriebswasseranlage gem. § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung oder dem jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen.
Die Nutzung des Niederschlagswassers ausschließlich zur Gartenbewässerung und zu ähnlichen Zwecken ist zulässig und nicht anzeigepflichtig.
Den Erfassungsbogen bitten wir vollständig auszufüllen und der Stadtwerke Wissen GmbH oder den Verbandsgemeindewerken, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, zu übersenden.
Ein Unterlassen der Anzeige einer Brauchwasseranlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 3 der Allgemeinen Entwässerungssatzung dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Aus diesem Grund werden wir künftig verstärkt Anstrengungen unternehmen, sämtliche Brauchwasseranlagen zu ermitteln und zu erfassen. Wir möchten betonen, dass die Stadt- und Verbandsgemeindewerke eine Nutzung von Niederschlagswasser zur Gartenbewässerung und ähnlichen Zwecken aus ökologischer Sicht grundsätzlich befürworten.
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