Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 29.06.2022 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 05.12.2019 (ESA) folgende ab 01.01.2022 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:

 
A) Erstmalige Herstellung im Rahmen des Abwasserbeseitigungs- konzeptes gemäß § 4 Ziffer 1 ESA:
Einmalige Beiträge
Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse 3,04€
Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche 5,04€
Investitionskostenanteil
für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, je qm Fläche
– Herstellung “Offene Bauweise” gültig ab 01.01.2015 21,50€
– Erneuerung “Offene Bauweise” gültig ab 01.01.2015 28,16€
– Erneuerung “Inliner Verfahren” gültig ab 01.01.2015 15,99€
B) Räumliche Erweiterung gemäß § 4 Ziffer 2 ESA:
Einmalige Beiträge
Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse 3,79€
Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche 14,06€
Investitionskostenanteil
für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, je qm Fläche – gültig seit 2007 15,26€

            

C) Sonstiges
Schmutzwassergebühr einschl. Abwasserabgabe (§ 18 ESA)
je cbm gewichtete Schmutzwassermenge bei leitungsgebundener Entsorgung
gültig ab 01.01.2020 2,40€
gültig ab 01.07.2022 2,45€
Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 ESA)
je qm beitragspflichtiger Fläche
gültig ab 01.01.2020 0,14€
gültig ab 01.07.2022 0,15€
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
gültig ab 01.01.2020 0,46€
gültig ab 01.07.2022 0,48€
Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung
– je qm Landes-Straßenfläche 0,24€
– je qm Kreis-Straßenfläche 0,41€
– je qm Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden und Stadt 0,50€
Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)
je cbm entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm gültig ab 01.07.2016 78,80€
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)
je cbm gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben 42,75€
Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 31 ESA)
je Einwohner im Jahr 17,90€
 

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 ESA entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 28.02., 15.03., 15.04., 16.05., 15.06., 15.07., 15.08., 15.09., 17.10., 15.11. und 15.12.2022 erhoben. Die Gebühren werden gemäß § 25 ESA ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.

Verbandsgemeindewerke Wissen
im Hause der Stadtwerke Wissen GmbH
Wiesenstraße 2, 57537 Wissen