Öffentliche Bekanntmachung

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 26.03.2025 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 05.12.2019 (ESA) folgende ab 01.04.2025 geltende Beitragssätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:

            

Schmutzwassergebühr einschl. Abwasserabgabe (§ 18 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei leitungsgebundener Entsorgung
gültig seit 01.07.2023 2,87 €
gültig ab 01.04.2025 2,94 €
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
gültig seit 01.07.2023 0,58 €
gültig ab 01.04.2025 0,59 €
 

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wissen vom 05.12.2019 (ESA) entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in elf Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 28.02., 17.03., 15.04., 15.05., 16.06., 15.07., 15.08., 15.09., 15.10., 17.11. und 15.12.2025 erhoben. Die Ge­bühren gemäß § 25 ESA werden eben­falls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v. g. Terminen erhoben.

Stadtwerke Wissen GmbH
als Betriebsführerin der
Verbandsgemeindewerke Wissen
Wiesenstraße 2, 57537 Wissen