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Stadtwerke Wissen
24h-Lieferantenwechsel

Gesetzesänderung ab 06. Juni 2025 – 24h-Lieferantenwechsel:

Änderungen bei An- und Abmeldungen im Strombereich

Ab dem 06. Juni 2025 dürfen aufgrund einer rechtlichen Neuregelung keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen mehr bei Stromverträgen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere Umzüge. Wenn Sie umziehen, sollten Sie uns Ihren Ein-/Auszug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitteilen, damit wir eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen können.

Dies ist bedingt dadurch, dass der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein wird. Bitte beachten Sie dennoch, dass trotz der Möglichkeit eines schnellen Lieferantenwechsels weiterhin die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sowie Kündigungsfristen gelten. Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Einzug: Sollten Sie Ihren Einzug nicht rechtzeitig melden, werden Sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft.

Auszug: Sollten Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, kann dies dazu führen, dass der Stromanschluss sowie die damit verbundenen Kosten weiter auf Ihren Namen laufen, obwohl es gegebenenfalls schon einen Nachmieter gibt.

Welche Infos brauche ich für eine An- oder Abmeldung?

– Lieferanschrift der Verbrauchsstelle

– Kundennummer und Verbrauchsstellennummer

– Name des Vertragspartners

– Ein- oder Auszugsdatum

– Zählernummer oder Marktlokations-ID

– Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe nachreichen

Wer muss sich an die neuen Regeln halten?

Sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer müssen sich ab dem 06. Juni 2025 an die neuen Fristen halten.

Rechtliche Grundlage

Die Änderungen ergeben sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944. Details zum Gesetz finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

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Ihr Ansprechpartner

Serviceteam

Für Fragen oder Unterstützung rund um Ihren Umzug oder einen Anbieterwechsel steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Seite.

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