Wiesenstraße 2 • 57537 Wissen
Mo. – Do.: 08:00 – 16:00 Uhr • Fr.: 08:00 – 13:00 Uhr
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Erdgas von den Stadtwerken
Preise der Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2026

Preise der Grund- und Ersatzversorgung ab 01.01.2026

für die Versorgung mit Erdgas für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Wissen GmbH

Die Grund- und Ersatzversorgungspreise der Stadtwerke Wissen GmbH werden zum 01.01.2026 auf­grund des Wegfalls der Gasspeicherumlage und gesunkener Beschaffungskosten deutlich gesenkt.

Die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Wissen GmbH bieten wir zu nachfolgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz­ver­sorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) an.

Der Grundversorgungstarif wird für Haushaltskunden angeboten. Als solche gelten Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder solche Letztverbraucher, für die der jährliche Eigenverbrauch – für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke – 10.000 kWh nicht übersteigt (§ 3 Nr. 22 EnWG).
gültig ab 01. Januar 2026

SWW Grundversorgung ab 01. Januar 2026 Grundpreis Euro/Monat netto (brutto inkl. 19% USt.) Verbrauchspreis Cent/kWh netto (brutto inkl. 19% USt.)
Kleinverbrauchertarif(bis 5.624 kWh*) 3,50 (4,17) 11,85 (14,10)
SWW-Basic Tarif 1 (von 5.625 bis 29.792 kWh*) 11,00 (13,09) 10,25 (12,20)
SWW-Basic Tarif 2 (von 29.793 bis 49.996kWh*) 12,25 (14,58) 10,20 (12,14)
SWW-Basic Tarif 3 (49.997 bis 99.793 kWh*) 14,35 (17,08) 10,15 (12,08)
SWW-Basic Tarif 4 (ab 99.794 kWh*) 18,55 (22,07) 10,10 (12,02)

* Gasverbrauch

Innerhalb der Grund- oder Ersatzversorgung wird jeweils eine Bestabrechnung vorgenommen. Der Kunde wird automatisch im Zuge jeder Abrechnung mit der jeweils für ihn günstigsten Preisregelung ab­gerechnet. Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (kaufmännisch gerundet) beinhalten Steuern und Abgaben.

Überblick der in den Preisen der Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Wissen GmbH enthaltenen Steuern, Abga­ben und sonstigen Entgelte

Netto Brutto inkl. 19% USt.
Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh 0,65 Cent / kWh
Gasspeicherumlage 0,00 Cent / kWh 0,00Cent / kWh
Bilanzierungsumlage SLP 0,00 Cent / kWh 0,00 Cent / kWh
Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate nach dem BEHG 1,179 Cent / kWh 1,403 Cent / kWh

Konzessionsabgaben

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. In den Ener­giepreisen werden daher auch die Konzessionsabgaben berücksichtigt und in der jeweiligen Höhe an den Netzbetreiber abge­führt. 

Bei der Belieferung von Grundversorgungskunden dürfen folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden:

Konzessionsabgabe Netto Brutto inkl. 19% USt.
Stadt Wissen, Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel, Mittelhof und Selbach
– ausschl. für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent / kWh 0,61 Cent / kWh
– bei sonstigen Tariflieferungen 0,22 Cent / kWh 0,26 Cent / kWh

Netzentgelte

Entgelte an den zuständigen Netzbetreiber für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung. In den Energie­preisen werden daher auch die Netzentgelte berücksichtigt und in der jeweiligen Höhe an den Netzbetreiber abgeführt (siehe Preisblatt im Internet des zuständigen Verteilnetzbetreibers).

Erläuterungen:

  1. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrech­nungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung).
  2. Die Stadtwerke Wissen GmbH stellt das Erdgas mit einem Brennwert von ca. 8,4 – 13,1 kWh/m³ mit den nach den aner­kannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten sowie einem Übergabedruck von p = 22 mbar zur Verfügung.
  3. Sollte der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung nicht durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, sondern durch Dritte durchgeführt werden, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des bisher veranschlagten Entgelts für die erforderliche Messaufgabe zum Energieprodukt.

Das “Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung” können Sie hier herunterladen.

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