Wiesenstraße 2 • 57537 Wissen
Mo. – Do.: 07:30 – 12:30 Uhr, 13:15 – 16:30 Uhr • Fr.: 07:30 – 13:00 Uhr
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Erdgas von den Stadtwerken
Preise der Grund- und Ersatzversorgung (gültig ab 01.01.2022)

Preise der Grund- und Ersatzversorgung (gültig ab 01.01.2022)

für die Versorgung mit Erdgas für den Eigenverbrauch im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Wissen GmbH

Die Stadtwerke Wissen GmbH erhöht ihre Tarife in der Grund- und Ersatzver­sor­gung zum 01.01.2022 um 4,60 Cent / kWh brutto. Gründe für die Anhebung sind drastisch gestiegene Beschaffungskos­ten, ebenfalls gestiegene Netzentgelte sowie der höhere CO2-Preis.

Die Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Wissen GmbH bieten wir zu nachfolgenden Allgemeinen Preisen und den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatz­ver­sorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), zuletzt geändert durch Artikel 10 G vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034) an.

Der Grundversorgungstarif wird für Haushaltskunden angeboten. Als solche gelten Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen oder solche Letztverbraucher, für die der jährliche Eigenverbrauch – für berufliche, gewerbliche oder gewerbliche Zwecke – 10.000 kWh nicht übersteigt (§ 3 Nr. 22 EnWG).

gültig ab 01. Januar 2022

SWW Grund- und Ersatzversorgung Grundpreis Euro/Monat netto (brutto inkl. 19% USt.) Verbrauchspreis Cent/kWh netto (brutto inkl. 19% USt.)
Kleinverbrauchertarif (bis 4.980 kWh) 3,50 (4,17) 11,71 (13,94)
SWW-Basic Tarif 1 (von 4.981 bis 29.800 kWh) 11,00 (13,09) 9,92 (11,80)
SWW-Basic Tarif 2 (von 29.801 bis 50.000 kWh) 12,25 (14,58) 9,87 (11,74)
SWW-Basic Tarif 3 (50.001 bis 99.800 kWh) 14,35 (17,08) 9,82 (11,68)
SWW-Basic Tarif 4 (ab 99.801 kWh) 18,55 (22,07) 9,77 (11,62)

Innerhalb der Grund- und Ersatzversorgung wird jeweils eine Bestabrechnung vorgenommen. Der Kunde wird automatisch im Zuge jeder Abrechnung mit der jeweils für ihn günstigsten Preisregelung ab­gerechnet. Die Verbrauchsgrenzen beziehen sich auf einen Abrechnungszeitraum von 365 Tagen. Die Bruttopreise (kaufmännisch gerundet) beinhalten Steuern und Abgaben.

Überblick der in den Preisen der Grund- und Ersatzversorgung der Stadtwerke Wissen GmbH enthaltenen Steuern, Abga­ben und sonstigen Entgelte

Netto Brutto inkl. 7% USt.
Erdgassteuer 0,55 Cent / kWh 0,59 Cent / kWh
Gasspeicherumlage 0,145 Cent / kWh 0,155 Cent / kWh
Bilanzierungsumlage SLP 0,00 Cent / kWh 0,00 Cent / kWh
Kosten für den Erwerb der Emissionszertifikate nach dem BEHG 0,726 Cent / kWh 0,777 Cent / kWh

Konzessionsabgaben

Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. In den Ener­giepreisen werden daher auch die Konzessionsabgaben berücksichtigt und in der jeweiligen Höhe an den Netzbetreiber abge­führt. 

Bei der Belieferung von Grundversorgungskunden dürfen folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden:

Konzessionsabgabe Netto Brutto inkl. 7% USt.
Stadt Wissen, Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel, Mittelhof und Selbach
– ausschl. für Kochen und Warmwasser 0,51 Cent / kWh 0,55 Cent / kWh
– bei sonstigen Tariflieferungen 0,22 Cent / kWh 0,24 Cent / kWh

Netzentgelte

Entgelte an den zuständigen Netzbetreiber für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung. In den Energie­preisen werden daher auch die Netzentgelte berücksichtigt und in der jeweiligen Höhe an den Netzbetreiber abgeführt (siehe Preisblatt im Internet des zuständigen Verteilnetzbetreibers).

Erläuterungen:

  1. Die Energie der gelieferten Erdgasmenge wird in Kilowattstunden (kWh) aus dem Abrechnungsvolumen und dem Abrech­nungsbrennwert ermittelt (thermische Gasabrechnung).
  2. Die Stadtwerke Wissen GmbH stellt das Erdgas mit einem Brennwert von ca. 8,4 – 13,1 kWh/m³ mit den nach den aner­kannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten sowie einem Übergabedruck von p = 22 mbar zur Verfügung.
  3. Sollte der Messstellenbetrieb und/oder die Messdienstleistung nicht durch den örtlichen Verteilnetzbetreiber, sondern durch Dritte durchgeführt werden, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des bisher veranschlagten Entgelts für die erforderliche Messaufgabe zum Energieprodukt.

Das “Preisblatt zur Grund- und Ersatzversorgung” können Sie hier herunterladen.

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