Beitrags- und Gebührensätze Abwasserbeseitigung         

Einmalige Beiträge
Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 1 ESA 6,37 €
Schmutzwasser je m² Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse § 4 Ziff. 2 ESA 3,79 €
Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 1 ESA 20,40 €
Oberflächenwasser je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche § 4 Ziff. 2 ESA 14,06 €
Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze
a.) bei Herstellung bzw. Erneuerung im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes je m² Straßenfläche
– Herstellung “Offene Bauweise” 20,16 €
– Erneuerung “Offene Bauweise” 40,45 €
– Erneuerung “Inliner-Verfahren” 28,06 €
b.) bei räumlicher Erweiterung je m² Straßenfläche, gültig seit 2007 15,26 €
Schmutzwassergebühr einschl. Abwasserabgabe (§ 18 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei leitungsgebundener Entsorgung
gültig ab 01.04.2025 2,94 €
Wiederkehrender Beitrag für Schmutzwasserbeseitigung (§ 13 ESA)
je m² anrechenbare Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
gültig bis 31.03.2026 0,17 €
gültig ab 01.04.2026 0,18 €
Wiederkehrender Beitrag für Oberflächenwasserbeseitigung (§ 13 ESA)
je m² der mit der Grundflächenzahl vervielfachten anrechenbaren Grundstücksfläche
gültig bis 31.03.2026 0,59 €
gültig ab 01.04.2026 0,60 €
Lfd. Kostenanteil Straßenoberflächenentwässerung
– je m² Landes-Straßenfläche 0,38 €
– je m² Kreis-Straßenfläche 0,49 €
– je m² Straßen-, Gehweg- und Parkfläche in den Ortsgemeinden und der Stadt 0,55 €
Abwasserabgabe (AWA) für Kleineinleiter (§ 32 ESA)
je Einwohner im Jahr 17,90 €
Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)
je m³ entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm 93,92 €
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)
je m³ gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben 51,03 €
 

Stand: 26.03.2026

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