Das neue H-Gas ist da.

Wir sichern Ihre Versorgung.

Das neue H-Gas kommt.

Wir machen Ihre Versorgung sicher.

Umstellung abgeschlossen

Wir freuen uns, dass die Marktraumumstellung in unserem Versorgungsgebiet zum 29.10.2021 abgeschlossen wurde.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die unten stehende E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.

Warum wird aus L-Gas H-Gas?

 

Die rheinische Region wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die Stadtwerke Wissen GmbH schon heute. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Ab Sommer 2019 werden auch wir die Umstellung auf H-Gas in unserem Erdgasnetz vorbereiten. Insgesamt wird sich der Umstieg von L- auf H-Gas in Deutschland über viele Jahre hinweg bis 2030 erstrecken.

Was die Erdgasumstellung für Sie als Stadtwerke Wissen GmbH-Kunde konkret bedeutet, haben wir Ihnen in diesem Web-Spezial zusammengestellt.

Das Wichtigste aber gleich vorweg:

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie – und dies im Regelfall kostenlos
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Kostenzuschüsse

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar.

Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes).

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzungen:
Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

•  Antragsformular auf Kostenerstattung
•  Erläuterungen zum Antragsformular

Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
Stadtwerke Wissen GmbH
-Marktraumumstellung-
Wiesenstraße 2
57537 Wissen

oder per E-Mail an: sw-wissen@marktraum-umstellung.de

In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).

Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzungen:
Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
•500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
•250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
•100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein.
Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Antragsformular auf Kostenerstattung
Erläuterungen zum Antragsformular

Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
Stadtwerke Wissen GmbH
-Marktraumumstellung-
Wiesenstraße 2
57537 Wissen
oder per E-Mail an: sw-wissen@marktraum-umstellung.de

Fragen & Antworten

 

Sie haben noch Fragen? Hier erhalten Sie Antworten zu den wichtigsten Themen:

Was bedeutet L-Gas und H-Gas und worin liegt der Unterschied?

Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Im Nordwesten – und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden – strömt L-Gas durch die Leitungen. L-Gas steht für low caloric gas (niedrig kalorisches Gas mit niedrigem Brennwert) und kommt vornehmlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt. H-Gas steht für high caloric gas (hoch kalorisches Gas mit hohem Brennwert) und stammt zu einem großen Teil aus Norwegen und Russland. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben.

Warum muss umgestellt werden?

Die Förderung von L-Gas in Deutschland und den Niederlanden ist seit Jahren rückläufig und wird bis 2030 fast vollständig eingestellt. Um eine maximale Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird das mittelfristig zu Neige gehende L-Gas frühzeitig durch H-Gas ersetzt. Damit Ihr Gasgerät auch mit H-Gas gewohnt zuverlässig funktioniert , müssen die Geräte angepasst werden (i.d.R. Tausch der Düsen). 

Welche Geräte sind von der Umstellung betroffen?

Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – sogenannte adaptive Gasverbrauchsgeräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können. Um zu ermitteln, welches Gerät wann angepasst werden muss, müssen jedoch zunächst ausnahmslos alle Gasgeräte im Netzgebiet von uns bzw. von uns beauftragte Dienstleister erfasst werden.

Wie sieht der allgemeine Zeitplan aus?

Deutschlandweit wird die Umstellung über den sogenannten Netzentwicklungsplan Gas der deutschen Ferngasnetzbetreiber geregelt. Sie ist für den Zeitraum 2015 bis 2030 vorgesehen. 

Wer trägt die Kosten?

Wir übernehmen die Kosten für die Anpassungsarbeiten. Sie müssen dem Monteur nichts bezahlen. Nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass wir Ihr Gerät nicht anpassen können, da es entweder keine Ersatzteile für dieses Gerät mehr gibt oder die Geräte die technischen Anforderungen nicht erfüllen, sind Sie als Betreiber für die Anschaffung eines Neugeräts verantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit liegt unter einem Prozent.

Wichtig für einen problemfreien Umstellungsprozess ist jedoch der mangelfreie Zustand Ihrer Gasgeräte. Stellen wir bei der Erhebung Mängel fest, müssen Sie diese in jedem Fall vor der Umstellung von Ihrem Installateur beseitigen lassen. Dabei können Kosten für Sie entstehen. Die Mängelbeseitigung ist Voraussetzung für eine gefahrlose Anpassung der Geräte und daher zwingend durchzuführen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Gerät regelmäßig gewartet wird.

Steigen die Verbrauchskosten mit dem neuen H-Gas?

Nein, am Preis ändert sich durch die Anpassung nichts. Die Kilowattstunde kostet sowohl bei L-Gas als auch bei H-Gas das Gleiche.

Kontakt

bei Fragen zur Erdgasumstellung:

Stadtwerke Wissen GmbH
Wiesenstraße 2
57537 Wissen

E-Mail:

tb@stadtwerke-wissen.de

Hotline:
02742-9345-39

Hotline-Zeiten:
Mo. - Do.09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr