Gesetzliche Grundlagen

Am 29.04.1998 wurde mit dem in Kraft treten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die leitungsgebundene Energieversorgung neu ausgerichtet. Innerhalb des wettbewerblich ausgerichteten Ordnungsrahmens soll je­der Energielieferant jeden Kunden innerhalb der EU beliefern bzw. jeder Kunde sei­nen Energielieferanten frei auswählen können.

Am 13. Juli 2005 wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) novelliert. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung einer preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie eines wirksamen Wettbewerbs und eines langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebes von Energieversorgungsnetzen.

Durch Erstunterzeichnung der „Vereinbarung über die Ko­operation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ (nachfolgend „Kooperationsvereinbarung“) am 19. Juli 2006 wurde diese in Kraft gesetzt. Die gesetzlichen Anforderungen an ein Gasnetzzugangsmodell werden damit umgesetzt. Die Stadtwerke Wissen GmbH ist der Vereinbarung am 27.07.2006 ohne Vorbehalt beigetreten.

Die Durchleitung im Bereich Erdgas wird von der Stadtwerke Wissen GmbH diskrimi­nierungsfrei abgewickelt. Die Stadtwerke Wissen gewähren allen Transportkunden den diskriminierungsfreien Zugang zu ihrem Gasnetz gemäß den geltenden gesetz­lichen Regelungen (EnWG) und Rechtsverordnungen (GasNZV).

 

Das EnWG und die GasNZV können Sie hier herunterladen.

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