Wiesenstraße 2 • 57537 Wissen
Mo. – Do.: 07:30 – 12:30 Uhr, 13:15 – 16:30 Uhr • Fr.: 07:30 – 13:00 Uhr
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Förderung
Förderprogramm für die Anschaffung eines Erdgasfahrzeuges

Förderung von Erdgasfahrzeugen

Erdgasneufahrzeuge

Förderbedingungen für zuschussberechtigte Erdgasfahrzeuge

  • Gefördert werden Erdgasneufahrzeuge und Leasing-Neufahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und mehr, ab dem Tag der Erstzulassung im Landkreis Altenkirchen. Der Tag der Erstzulassung muss durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil I) bei der SWW belegt werden. Als Erdgasneufahr­zeuge gelten auch Tages- und Kurzzulassungen durch gewerbliche KFZ-Händler; für diesen Fall ist der SWW eine Kopie des jeweiligen Kaufvertrages vorzulegen. Voraussetzung der Qualifizierung der Tages-/Kurzzulassung als Erdgasneufahrzeug ist, dass – außer im Rahmen der Überführung – eine Nutzung des Fahrzeuges bisher nicht erfolgt ist. SWW behält sich eine Einzelfallprüfung im Rahmen der Förderentschei­dung vor. Es werden nur Fahrzeuge gefördert, deren Halter seinen Wohnsitz im Versorgungsgebiet der SWW (Stadt und Verbandsgemeinde Wissen) hat. Eine individuelle Förderung ist auf Anfrage möglich.
  • Die geförderte Energiemenge ist einmalig auf 500 kg Erdgas (bei Privatkunden) und 1.000 kg (bei ge­werblichen Kunden) je Fahrzeug begrenzt. Eine Mehrfachförderung je Fahrzeug durch die SWW ist ausge­schlossen.
  • Die Förderung endet mit dem Erreichen der Energiemengenbegrenzung.
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt mittels Tankkarte. Diese wird für die Förderung auf die Tankstelle Wiesenstraße 2 in 57537 Wissen beschränkt. Über monatliche Abrechnungen wird bei der SWW der Ausnut­zungsgrad der Förderung festgestellt. Die Ausstellung der Tankkarte erfolgt nach Stellung eines Tankkarten­antrages durch den Kunden.
  • Nach Abtanken des Guthabens muss für die weitere Nutzung der Tankkarte der SWW eine Einzugser­mächti­gung erteilt werden. Der Kunde erhält ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Abrechnung über die getankte Erdgasmenge. Der fällige Betrag wird am 15. des Folgemonats vom angegebenen Konto abgebucht.
  • Ein im Verkaufsfall auf der Tankkarte vorhandenes Guthaben verfällt, es ist nicht auf den neuen Eigentümer übertragbar.

Erdgasgebrauchtfahrzeuge

Förderbedingungen für zuschussberechtigte Erdgasfahrzeuge

  • Gefördert werden im Landkreis Altenkirchen zugelassene Erdgasgebrauchtfahrzeuge und auf Erdgas umgerüstete Fahrzeuge, deren Datum der Erstzulassung bei Förderantragstellung nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und deren Halter seinen Wohnsitz im Versorgungsgebiet der SWW (Stadt und Verbandsgemeinde Wissen) hat. Eine individuelle Förderung ist auf Anfrage möglich.
  • Als auf Erdgas umgerüstete Fahrzeuge gelten nur Fahrzeuge, die in einer Werkstatt umgerüstet wurden, die das durch den Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff, die DEKRA und den TÜV entwickelte Prüf- und Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.
  • Die geförderte Energiemenge ist einmalig auf 250 kg Erdgas je Fahrzeug begrenzt. Eine Mehrfachförderung je Fahrzeug durch die SWW ist ausgeschlossen.
  • Die Förderung endet mit dem Erreichen der Energiemengenbegrenzung.
  • Die Abwicklung der Förderung erfolgt mittels Tankkarte. Diese wird für die Förderung auf die Tankstelle Wiesenstraße 2 in 57537 Wissen beschränkt. Über monatliche Abrechnungen wird bei SWW der Ausnutzungsgrad der Förderung festgestellt. Die Ausstellung der Tankkarte erfolgt nach Stellung eines Tankkartenantrages durch den Kunden.
  • Nach Abtanken des Guthabens muss für die weitere Nutzung der Tankkarte der Stadtwerke Wissen GmbH eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Der Kunde erhält ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Abrechnung über die getankte Erdgasmenge. Der fällige Betrag wird am 15. des Folgemonats vom angegebenen Konto abgebucht.
  • Ein im Verkaufsfall auf der Tankkarte vorhandenes Guthaben verfällt, es ist nicht auf den neuen Eigentümer übertragbar.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Energieberater gerne zur Verfügung:

Energieberater Andreas Schneider
Tel.: 0 27 42/93 45-36
E-Mail: andreas.schneider@stadtwerke-wissen.de