Wiesenstraße 2 • 57537 Wissen
Mo. – Do.: 07:30 – 12:30 Uhr, 13:15 – 16:30 Uhr • Fr.: 07:30 – 13:00 Uhr
Wiesenstraße 2 • 57537 Wissen
Mo. – Do.: 07:30 – 12:30 Uhr, 13:15 – 16:30 Uhr • Fr.: 07:30 – 13:00 Uhr
Stadtwerke Wissen
Aktuelles

Aktuelle Informationen aus Ihren Stadtwerken

Hier erfahren Sie aktuelle Informationen und Wissenswertes rund um die Stadtwerke Wissen GmbH.

Die Stadtwerke Wissen GmbH informiert:

Änderung der Öffnungszeiten am 26.02.2024

Die Geschäftsräume der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, bleiben am Montag dem 26.02.2023 morgens bis 13:00 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Im Anschluss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den üblichen Servicezeiten bis 16:30 Uhr wieder zur Verfügung.

In dringenden technischen Fällen ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 02742/9345-30 zu erreichen.

Stadtwerke Wissen GmbH gibt die Erhöhung der § 19 StromNEV-Umlage an ihre Siegtalstrom Natur Kunden und die Erhöhung des CO2-Preises an ihre Siegtalgas Kunden eins zu eins weiter

Wie aus Veröffentlichungen der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vom Dezember 2023 hervorgeht, wurde die § 19 StromNEV-Umlage für 2024 kurzfristig auf netto 0,643 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) festgesetzt. Am 25. Oktober 2023 war noch ein Wert von 0,403 Ct./kWh für das Folgejahr veröffentlicht worden. Die nach­trägliche Anhebung um 0,24 Ct./kWh entspricht einer Erhöhung um rund 60 Prozent.

Wie die ÜNB dazu mitteilten, war die Neuveranschlagung notwendig geworden, da ein Zuschuss des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Übertragungs­netzentgelten wegfiel.

Die Stadtwerke Wissen GmbH geben diese Erhöhung eins zu eins weiter. Der Strom­preis erhöht sich in allen Siegtalstrom Natur Tarifen (einschließlich Wärmestrom) um 0,24 Ct./kWh netto bzw. 0,29 Ct./kWh brutto.

Die durch den Wegfall des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten ebenfalls stark gestiegenen Stromnetzentgelte werden nicht an die Siegtalstrom Na­tur Kunden weitergegeben. Diese Erhöhung fällt unter die eingeschränkte Preisga­rantie bis zum 31.12.2024.

Neben der Streichung des Zuschusses des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden zu den Übertragungsnetzentgelten hat die Bundesregierung die Erhöhung des CO2-Preises von 40 €/to auf 45 €/to beschlossen. Dies führt zu einer Erhöhung aller Sieg­talgastarife (einschließlich Festpreisen) in Höhe von 0,09 Ct./kWh netto oder 0,10 Ct./kWh brutto.

Fremde Person gibt sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Wissen aus!

Die Stadtwerke Wissen wurde aus der Bevölkerung darüber informiert, dass eine Person sich als Mitarbeiter des Unternehmens ausgegeben hat. Verbunden damit war die vermeintliche Absicht, das Haus zur Ablesung der Messeinrichtung zu betreten. Ob dies dem Auskundschaften der Örtlichkeit dienen sollte, kann nur vermutet werden.

Nachdem die Person sich nicht zweifelsfrei als Mitarbeiter der Stadtwerke identifizieren konnte, wurde der Zutritt durch den Hauseigentümer verwehrt.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die Mitarbeiter der Stadtwerke sich jeweils immer als solche ausweisen können. Im Zweifelsfall wird eine telefonische Rückfrage / Kontaktaufnahme (02742-9345-39) empfohlen.

Information zur Weitergabe der Umlagensteigerungen/ -senkungen für die Tarife Siegtalgas und Siegtalgas Fest im Jahr 2023

Die Stadtwerke Wissen GmbH werden die im Jahre 2023 erfolgten Steigerungen und Senkungen der gesetzlichen Umlagen vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben.

Bei den Festpreistarifen Siegtalgas ergeben sich folgende Änderungen:
Senkung des CO2-Preises zum 01.01.2023: -0,05 Ct/kWh netto
(In der Kalkulation des 2-jährigen Festpreises wurde eine Steigerung des CO2-Preises auf 35 €/to kalkuliert. Diese Steigerung wurde aufgrund des Ukrainekrieges von der Bundesregierung ausgesetzt).

Erhöhung der Gasspeicherumlage zum 01.07.2023: +0,086 Ct/kWh netto (Erhöhung von 0,059 Ct/kWh auf 0,145 Ct/kWh netto).

Senkung der Bilanzierungsumlage SLP zum 01.10.2023: -0,57 Ct/kWh netto
(Die Bilanzierungsumlage SLP wird zum 01.01.2023 auf 0 Ct/kWh gesenkt).

Bei den übrigen Siegtalgastarifen war der zum 01.01.2023 gültige CO2 Preis von 30 €/to bereits berücksichtigt.

Zum 01.07.2023 erfolgt eine Erhöhung der Gasspeicherumlage um 0,086 Ct/kWh netto. Die Bilanzierungsumlage SLP wird zum 01.10.2023 auf 0 Ct/kWh gesenkt. Demzufolge ermäßigen sich die Siegtalgastarife zum 01.10.2023 um 0,57 Ct/kWh netto.

STADTWERKE WISSEN WARNEN VOR UNSERIÖSEN ANRUFERN

Aktuell erhalten Kunden der Gas- und Stromversorgung der Stadtwerke Wissen Anrufe, bei denen sich die Anruferin oder der Anrufer als Mitarbeiter unseres Unternehmens ausgibt. Dies ist unzutreffend, da die Stadtwerke zum Vertragsschluss ohne vorherige schriftliche Ankündigung keinen Kontakt zu ihren Kunden aufnehmen.
Verträge werden seitens der Stadtwerke auch nicht am Telefon geschlossen!
Unter dem Hinweis der Vertrag laufe ja demnächst aus, wird der Kunde in ein Gespräch verwickelt. Teilweise sind den Anrufern Zählernummern und sogar Bankdaten der Kunden bekannt. Damit wird der Eindruck vermittelt, es handele sich tatsächlich um unser Unternehmen.
Erhalten Sie einen Anruf, sollte das Gespräch umgehend beendet werden. Vermeiden Sie möglichst die Bestätigung von Namen oder Adressdaten.
In einem zuletzt bekannt gewordenen Fall, bestätigte der Kunde lediglich seine Adresse. Dies wurde zum Anlass genommen, den mit den Stadtwerken Wissen bestehenden Vertrag im Namen des Kunden zu kündigen. Im dargestellten Fall verteuerte sich durch den Abschluss des Vertrages der Strombezug für den Kunden.
Bei einem angestrebten Wechsel des Versorgungsunternehmens sollte die Initiative immer vom Kunden ausgehen. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie das Serviceteam Ihres aktuellen Versorgers.

Information zur Soforthilfe (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas):

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gaskunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 (spätestens im Januar 2023) eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größerer Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Gasanteil des Dezemberabschlags nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder mittels Barzahlung, müssen Sie den Gasabschlag für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren. Lassen Sie Ihren Dauerauftrag weiterlaufen, wird die Zahlung bei Erstellung der Jahresrechnung berücksichtigt.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet, dies betrifft die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Berechnung:
Die Soforthilfe soll der individuellen Verbrauchsmenge des Monats September 2022 entsprechen. Da keine Ablesedaten für diesen Monat vorliegen, erfolgt durch den Versorger jeweils eine automatisierte Berechnung der Verbrauchsmenge. Grundlage von deren Ermittlung ist generell der abgerechnete Jahresverbrauch 2021. Bestand im Jahr 2021 kein Versorgungsvertrag mit den Stadtwerken Wissen, wird auf die Prognosen des Netzbetreibers zurückgegriffen. Die berechnete Menge wird in einem zweiten Schritt mit dem am 01. Dezember 2022 gültigen Gaspreis multipliziert und der Grundpreis addiert (Formel Entlastungsbetrag = (Berechnete Menge / 365 Tage x 30 Tage x Brutto-Gaspreis) + (Brutto-Jahresgrundpreis / 365 Tage x 31 Tage)).

Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

„Die Stadtwerke Wissen begrüßen den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage. Dies bringe eine enorme Entlastung für unsere Gaskunden“, so Dirk Baier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wissen GmbH.

Alle Kundinnen und Kunden, denen die Beschaffungsumlage und die damit verbundene Abschlagserhöhung mittgeteilt wurde, brauchen sich nicht weiter sorgen, diese werden wir nicht anwenden.

Sofern die Zustimmung durch den Bundesrat erfolgt, werden wir auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für Erdgas sofort anwenden und weitergeben.

Ein Wehrmutstropfen bleibt jedoch. Die Gasspeicherumlage (netto 0,059 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage SLP (netto 0,570 ct/kWh) bleiben bestehen und wirken sich entsprechend auf den Gaspreis aus.

Die ab dem 01.10.2022 gültigen Tarife der Grund- sowie der Ersatzversorgung können auf der Internetseite der Stadtwerke Wissen GmbH unter www.stadtwerke-wissen.de heruntergeladen werden.

Wie die Stadtwerke Wissen die angekündigten weiteren Entlastungen der Bundesregierung umsetzen wird, hängt von den weiteren Ausführungen des Bundes ab. Hier sind bisher noch keine konkreten Vorgaben gemacht worden.

Stadtwerke Wissen geben EEG-Abschaffung 1:1 weiter

Zum 1. Juli dieses Jahres entfällt die EEG-Umlage. Die sich hieraus ergebende Entlastung von 4,43 Cent/kWh (brutto) geben die Stadtwerke Wissen GmbH natürlich 1:1 direkt an Ihre Kunden weiter. Die Stadtwerke Wissen GmbH begrüßen den Wegfall der EEG-Umlage, denn so kann wenigsten ein Teil der massiv gestiegenen Energiekosten für die Kunden abgefangen werden. Dirk Baier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wissen GmbH, erklärt: „Unsere Stromkunden müssen sich um nichts kümmern, der Verbrauch wird zum 1. Juli 2022 automatisch abgegrenzt, so dass keine Zählerstände übermittelt werden müssen. Ebenso werden die Stromarbeitspreise automatisch zum 1. Juli 2022 um 4,43 Cent/kWh (brutto) gesenkt“. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Service-Team gerne unter vba@stadtwerke-wissen.de zur Verfügung. Ihre STADTWERKE WISSEN GMBH

Bekanntmachung der Stadtwerke Wissen

Bei den Stadtwerken sind Hinweise von Kunden eingegangen, dass sich Personen als Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Stadtwerke ausgeben.

Unter dem Vorwand die Gashausinstallation nach der erfolgten Umstellung auf H-Gas überprüfen zu müssen, versuchen Sie sich Zutritt in fremde Häuser und Wohnungen zu verschaffen.

Die Stadtwerke versichern, dass es sich dabei weder um Stadtwerke-Mitarbeiter, noch um Personen handelt, die in Ihrem Auftrag unterwegs sind.

Stadtwerke-Mitarbeiter können sich immer mit einem Dienstausweis ausweisen.

Die Umstellung auf H-Gas ist abgeschlossen. Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen sind nicht mehr im Namen der Stadtwerke Wissen unterwegs.

Im Zweifelsfall können sich betroffene Kunden direkt mit den Stadtwerken unter Telefon 02742 9345 0 in Verbindung setzen. Hier kann rasch geklärt werden, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter unseres Unternehmens handelt.

Stadtwerke Wissen warnen vor Spam-E-Mails

Derzeit sind Spam-E-Mails mit dem Absender „vba@“ oder mit den Namen von reellen Angestellen der Stadtwerke Wissen GmbH im Umlauf in denen ein Link zu einer angeblichen Rechnung, einem SEPA Formular oder ähnlichem enthalten ist.

Wir weisen darauf hin, dass diese E-Mails nicht von uns versendet werden.

Bitte klicken Sie nicht auf diesen Link sondern löschen die E-Mail!

Stadtwerke Wissen warnen vor unseriösen Werbeanrufen im Versorgungsgebiet

Anrufer geben dabei sich als Stadtwerke-Mitarbeiter aus. Die Stadtwerke Wissen GmbH (SWW) warnt ihre Kunden vor Werbeanrufen durch angeblich kooperierende Stadtwerke. Die Anrufer melden sich lediglich mit „Stadtwerke“ oder geben auf nähere Nachfrage an, Mitarbeiter der Stadtwerke Pforzheim zu sein. Sie behaupten mit den SWW zu kooperieren und versuchen an Ihre Kundendaten zu gelangen. Unter dem Vorwand einer Befragung wird dann versucht, Ihnen unbemerkt einen Vertrag zu verkaufen.

Die SWW distanziert sich ausdrücklich und grundsätzlich von diesen Methoden! Die SWW als Ihr regionaler Energie- und Wasserversorger suchen natürlich gerne den Dialog mit ihren Kunden und rufen diese auch an. Dies geschieht beispielsweise im Anschluss an Werbeaktionen der Stadtwerke Wissen, wie dies aktuell für das Produkt Siegtalstromnatur erfolgt. Dabei geben sich unsere Kundenberater aber immer klar und deutlich als Mitarbeiter der SWW zu erkennen.

Erkennen können Sie die dubiosen Werbeanrufe an einer Hamburger Telefonnummer, beginnend mit der Vorwahl 040.

Dirk Baier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wissen, rät:

„Treten Sie Werbeanrufen immer kritisch gegenüber und geben Sie keine persönlichen Informationen über sich heraus. Wir als Stadtwerke Wissen tätigen keine telefonischen Vertragsabschlüsse. Wir sind ein fairer Partner unserer Kunden und distanzieren uns von dieser Vorgehensweise“.

Im Zweifelsfall rufen Sie einfach das SWW-Kundencenter unter 027 42 / 93 45 55 an oder besuchen Sie uns in der Wiesenstraße 2 in Wissen. Wir informieren Sie gerne!

Siegtalstrom

guter Strom, besseres Zuhause

Ab dem 01.01.2015 können Sie nun auch Ihren Strom von den Stadtwerken Wissen beziehen. Wir bieten günstigen Strom für Preisbewusste im Mix oder als Naturstrom an. Als Kombiprodukt bei gleichzeitigem Bezug Ihres Erdgases erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt auf den Grundpreis.

Sichern Sie sich jetzt die günstigen Konditionen.

Informationen erhalten Sie unter
02742/93 45 67 oder vba(at)stadtwerke-wissen.de
www.siegtalstrom.de

Siegtalgas

Ab dem 01.01.2014 versorgen wir die Verbandsgemeinde und Stadt Wissen mit Siegtalgas.

Sichern Sie sich jetzt schon die günstigen Konditionen und bestellen Sie zu Vorzugspreisen!

Informationen zum neuen Spartarif erhalten Sie unter
02742/93 45 67 oder vba(at)stadtwerke-wissen.de
www.siegtalgas.de

Der Bereitschaftsdienst der Stadt­werke Wissen GmbH ist Tag und Nacht, also rund um die Uhr, unter der Ruf­nummer (02742) 934530 zu errei­chen.

Für weitere Auskünfte, stehen Ihnen unsere Fachleute unter der Rufnummer (02742) 934539 selbst­verständlich zur Verfügung.