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Wirtschaftsprüfer bescheinigen:
Gaspreisanpassungen der Stadtwerke Wissen GmbH gerechtfertigt
Die Stadtwerke Wissen GmbH hat mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM nachgewiesen, dass die vergangenen Gaspreisanpassungen gerechtfertigt sind, da sie unter den vertraglichen Steigerungen der Einkaufspreise liegen.
Das Ergebnis der neutralen Seite bestätigt nach Prüfung der Verträge und Unterlagen nicht nur die bisherigen Aussagen der Stadtwerke. Es kommt ferner zu dem Schluss, dass die Stadtwerke Wissen nicht die vollen Preissteigerungen beim Gasbezug an ihre Kunden weitergegeben und so ihre Kunden vor einer stärkeren Erhöhung der Gaspreise geschützt haben.
Mit dem WIKOM-Gutachten hat die Stadtwerke Wissen GmbH über den Betrachtungszeitraum vom 01.01.2003 bis zum 30.09.2006 den Nachweis für die Billigkeit der durchgeführten Preisanpassungen geführt und verweist auf die aktuelle Rechtssprechung (Entscheidung des AG Ludwigsburg vom 8. Februar 2006, des LG Heilbronn vom 19. Januar 2006 und des LG Bonn vom 07.09.2006). In allen Urteilen hat das Gericht zwar den § 315 BGB für anwendbar erachtet; jedoch als Nachweis der Billigkeit eine gewinnneutrale Wälzung von gestiegenen Bezugspreisen für ausreichend anerkannt. Insbesondere hat das Gericht mit Verweis auf den Substitutionswettbewerb darauf hingewiesen, dass der Einwand der Billigkeit ausschließlich gegen die Preiserhöhung und nicht gegen den gesamten Preis geltend gemacht werden kann.
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