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Neues von uns

Wirtschaftsprüfer bescheinigen:
Gaspreisanpassungen der Stadtwerke Wissen GmbH gerechtfertigt

Die Stadtwerke Wissen GmbH hat mit dem Testat der Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft WIKOM nachgewiesen, dass die vergangenen Gaspreisanpassungen ge­rechtfertigt sind, da sie unter den vertraglichen Steigerungen der Einkaufspreise lie­gen.

Das Ergebnis der neutralen Seite bestätigt nach Prüfung der Verträge und Unterla­gen nicht nur die bisherigen Aussagen der Stadtwerke. Es kommt ferner zu dem Schluss, dass die Stadtwerke Wissen nicht die vollen Preissteigerungen beim Gas­bezug an ihre Kunden weitergegeben und so ihre Kunden vor einer stärkeren Erhö­hung der Gaspreise geschützt haben.

Mit dem WIKOM-Gutachten hat die Stadtwerke Wissen GmbH über den Betrach­tungszeitraum vom 01.01.2003 bis zum 30.09.2006 den Nachweis für die Billigkeit der durchgeführten Preisanpassungen geführt und verweist auf die aktuelle Rechtssprechung (Entscheidung des AG Ludwigsburg vom 8. Februar 2006, des LG Heilbronn vom 19. Januar 2006 und des LG Bonn vom 07.09.2006). In allen Urteilen hat das Gericht zwar den § 315 BGB für anwendbar erachtet; jedoch als Nachweis der Billigkeit eine gewinnneutrale Wälzung von gestiegenen Bezugspreisen für ausreichend anerkannt. Insbe­sondere hat das Gericht mit Verweis auf den Substitutionswettbewerb darauf hinge­wiesen, dass der Einwand der Billigkeit ausschließlich gegen die Preiserhöhung und nicht gegen den gesamten Preis geltend gemacht werden kann.

Download: 

Testat_Wikom_AG.pdf

AG_Ludwigsburg_08-02-2006.pdf

LG_Heilbronn_19-01-2006.pdf

LG_Bonn_07-09-2006.pdf

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