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Wasser im Keller – so können Sie sich schützen

Bei starkem Regen sind die Abwasserkanäle schnell voll. Die Folge: Das Abwasser wird durch die Rohre zurück in den Keller oder die Wohnräume gedrückt - aber nur, wenn entsprechende Sicherungen fehlen.

„Feuerwehr musste Keller auspumpen“. Zeitungsmeldungen wie diese liest man nach heftigen Wolkenbrüchen häufig. Denn wenn es länger und stark regnet, kann das örtliche Kanalnetz die Wassermassen oft nicht schnell genug ableiten. Dann steigt das Wasser im Kanal an, teilweise so hoch, dass es aus den Schachtdeckeln auf die Straße gedrückt wird. Dieser Rückstau setzt sich dann über die Anschlussleitungen in die angrenzenden Gebäude fort. Die Folge in besiedelten Gebieten sind Überflutungen von Kellern und anderen tief liegenden Räumen, da manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist. Dem Hauseigentümer entstehen dadurch oft große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Anerkannte Meteorologen sind sich einig: Starke Regenfälle werden künftig zunehmen. Besser, man ist für den Fall eines Rückstaus gerüstet.

Wie kommt es zu einem Rückstau?
Trotz der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Planung und der Ausführung von Abwasseranlagen kann das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde nicht immer so bemessen werden, dass es jeden Starkregen sofort ableitet. Ein solches System wäre nicht finanzierbar. Kurzzeitige Überlastungen und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen lassen sich daher oft nicht verhindern. Fehlt eine entsprechende Vorkehrung, kann das Kanalwasser aus Ablaufstellen wie Gully, Waschbecken oder WC-Anlage austreten.

Wer haftet bei Schäden?
Der Hauseigentümer hat für Schäden als Folge eines Kanalrückstaus selbst aufzukommen. Darüber hinaus haften Eigentümer gegenüber ihren Mietern. Im Schadensfall können Versicherungen ihre Leistungen einschränken - dann, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den geltenden Vorschriften entspricht. (Nachzulesen in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Wissen und in der Vorschrift DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke.) Vorsorge ist besser! Auch wenn es noch nie so weit gekommen ist: Es gibt keine Garantie dafür, dass ein Rückstau für alle Zeit ausbleibt. Auch ohne Niederschläge könnte ein Rückstau auftreten: zum Beispiel durch einen Rohrbruch oder den Ausfall eines Pumpwerks. Hauseigentümer stehen selbst in der Verantwortung, alle Räume oder Hofflächen unter der so genannten „Rückstauebene“ zu sichern. Die Rückstauebene entspricht dem höchstmöglichen Wasserstand und ist in der Regel auf Höhe der Straßenoberkante.

Was ist zu tun?
Guten Schutz gegen Rückstau bieten ein Rückstauschacht, ein Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage. Bei Fragen zur Rückstausicherung Ihres Grundstücks wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbetrieb für Sanitäre Anlagen und Installationen oder an unsere Mitarbeiter Jürgen Grutzeck und Rainer Stricker, Telefon (0 27 42) 93 45-0.