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Umstellung von Öl-, Flüssiggas-, Nachtstromspeicher- und Festbrennstoffheizungen auf Erdgas

Die Stadtwerke Wissen GmbH (SWW) hat sich zum Ziel gesetzt, die Umstellung von Ölheizungen, Flüssiggasheizungen, Nachtstromspeicherheizungen und Festbrennstoffheizungen auf Erd­gas zu forcieren, weil sie ökonomische Vorteile für den Verbraucher und ökologische Gewinne für die Umwelt mit sich bringt.

Die Höhe der Förderung bemisst sich wie Folgt:
Jeder Kunde der einen neuen Gashausanschluss bei der Stadtwerke Wissen GmbH bean­tragt oder seine bisherige Heizung auf Erdgas umstellen will, kann ein Jahr kostenfrei bis zu 15.000 kWh Erdgas beziehen.

Fördervoraussetzungen:
Die entsprechende Fördervereinbarung muss bis spätestens 31.12.2011 bei der SWW eingegangen sein. Die Inbetriebnahme der Heizung erfolgt bis zum 30.09.2012; es gilt das Datum der Zählersetzung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Förderung. 

Die Gewährung des Förderbetrages ist an einen Erdgasliefervertrag mit der SWW gebunden. Endet der Erdgasbezug von der SWW vor Ablauf von 5 Jahren, ist für jedes nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr ein Fünftel der Fördersumme an die SWW zurückzuzahlen.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Energieberater gerne zur Verfügung:

Energieberater Andreas Schneider
Tel.: 0 27 42/93 45-36 
E-Mail: andreas.schneider(at)stadtwerke-wissen.de

Energieberater Ulrich Beisteiner
Tel.: 0 27 42/93 45-31
E-Mail: ulrich.beisteiner(at)stadtwerke-wissen.de