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Gebühren, Beiträge und Kostenanteile

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 21.06.2011 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 13.12.2006 (ESA) folgende ab 01.01.2011 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen: 

A) Erstmalige Herstellung im Rahmen des Abwasserbeseitigungs-

konzeptes gemäß § 4 Ziffer 1 ESA:

 

Einmalige Beiträge

Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit
Zuschlägen für Vollgeschosse

 

Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

 

 

3,04 EUR

 

 5,04 EUR

Investitionskostenanteil

 

für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher
Straßen, Wege und Plätze, je qm Fläche 

 

 

 

 

8,48 EUR

B) Räumliche Erweiterung gemäß § 4 Ziffer 2 ESA:

 

Einmalige Beiträge

Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse

 

Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

 

 

 

 

3,79 EUR

 

14,06 EUR

Investitionskostenanteil

für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, je qm Fläche

 

 

15,26 EUR

C) Sonstiges

 

Schmutzwassergebühr einschl. Abwasserabgabe (§ 18 ESA)

je cbm gewichtete Schmutzwassermenge

bei leitungsgebundener Entsorgung

 

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche

 

Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA)

je cbm entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm

 

Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA)

je cbm gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben

 

Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 31 ESA)
je Einwohner im Jahr

 

 

 

 

 

3,25 EUR

 

 0,47 EUR

 

 

 

39,80 Eur

 

 

18,60 Eur

 

 

17,90 EUR

Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 ESA entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in zehn Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 11.03., 15.04., 16.05., 15.06., 15.07., 15.08., 16.09., 14.10., 15.11. und 15.12.2011 erhoben. Die Gebühren werden gemäß § 25 ESA ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v.g. Terminen erhoben.