Gebühren, Beiträge und Kostenanteile
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen beschloss am 21.06.2011 auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, des Landesstraßengesetzes und der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 13.12.2006 (ESA) folgende ab 01.01.2011 geltende Beitragssätze, Gebührensätze und Kostenanteile für die Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Wissen:
A) Erstmalige Herstellung im Rahmen des Abwasserbeseitigungs- konzeptes gemäß § 4 Ziffer 1 ESA:
Einmalige Beiträge | |
Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit
Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
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3,04 EUR
5,04 EUR |
Investitionskostenanteil
für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher
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8,48 EUR |
B) Räumliche Erweiterung gemäß § 4 Ziffer 2 ESA:
Einmalige Beiträge Schmutzwasserbeseitigung je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse
Niederschlagswasser-/Oberflächenwasserbeseitigung je qm der mit der Grundflächenzahl vervielfachten Grundstücksfläche
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3,79 EUR
14,06 EUR |
Investitionskostenanteil für die Straßenoberflächenentwässerung gemeindlicher Straßen, Wege und Plätze, je qm Fläche
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15,26 EUR |
C) Sonstiges
Schmutzwassergebühr einschl. Abwasserabgabe (§ 18 ESA) je cbm gewichtete Schmutzwassermenge bei leitungsgebundener Entsorgung
Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser (§ 13 ESA)
Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung (§ 19 Abs. 2/§ 23 Abs. 1 ESA) je cbm entleerter und abgefahrener Fäkalschlamm
Schmutzwassergebühr einschließlich Abwasserabgabe (§ 19 Abs. 1/§ 23 Abs. 2 ESA) je cbm gewichtete Schmutzwassermenge bei Entsorgung aus geschlossenen Gruben
Abwasserabgabe für Kleineinleiter (§ 31 ESA)
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3,25 EUR
0,47 EUR
39,80 Eur
18,60 Eur
17,90 EUR |
Die wiederkehrenden Beiträge werden gemäß § 15 ESA entsprechend der Schuld des laufenden Jahres in zehn Vorausleistungszahlungen zu den Terminen 11.03., 15.04., 16.05., 15.06., 15.07., 15.08., 16.09., 14.10., 15.11. und 15.12.2011 erhoben. Die Gebühren werden gemäß § 25 ESA ebenfalls in Form von Vorausleistungszahlungen zu den v.g. Terminen erhoben.
