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Der Energiepass
Ab 2008 soll er kommen: Der Gebäude- oder Energiepass. Doch braucht ihn jeder Hausbesitzer?
In privaten Haushalten stellen Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Anders als bei Haushaltsgeräten und Autos ist der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer oft eine unbekannte Größe. Die Europäische Union verpflichtet nun die EU-Mitglieder, die „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ im Jahr 2006 in nationales Recht umzusetzen. Nach derzeitigem Stand soll der Energiepass zum 1. Januar 2008 Pflicht werden.
Der Energieberater vor Ort
Als kompetenter Ansprechpartner vor Ort steht der Energieberater der Stadtwerke Wissen GmbH für Fragen der Kunden zur Verfügung. Besonders häufig werden die Stadtwerke zurzeit mit Anfragen rund um den Energiepass konfrontiert. Er spielt eine zentrale Rolle in der neuen Energieeinsparverordnung. Der Energiepass macht deutlich, welche Energieeffizienzklasse ein Gebäude aufweist. Somit ist beispielsweise nachvollziehbar, wie viel Heizenergie durchschnittlich für einen Quadratmeter Wohnfläche benötigt wird. „Der Energiepass wird das Verhalten von Hauskäufern verändern, denn der Energieverbrauch wird zu einem kaufentscheidenden Kriterium“, ist Dirk Baier, Geschäftsführer der Stadtwerke Wissen GmbH, überzeugt. Der Energiepass hat voraussichtlich eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wer ein Ein- bis Zweifamilienhaus besitzt und selbst nutzt, benötigt das Dokument nur, wenn er das Gebäude veräußern will. Die Stadtwerke Wissen werden die Ausstellung des Ausweises anbieten. In der ausführlichen Version gibt es dann Hinweise für effiziente Modernisierungsmaßnahmen, wie den Austausch des Altkessels gegen eine Gas-Brennwertheizung. Aber, da die gesetzlichen Grundlagen des Energiepasses noch durch den Gesetzgeber verabschiedet werden müssen, sollten sich alle Interessenten zunächst ausführlich informieren. Zusätzlich zum Energiepass müssen Hauseigentümer die Modernisierungspflicht berücksichtigen, die mit der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2002 einhergeht. Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, mussten 2006 ausgetauscht werden, sofern sie nicht nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgerüstet wurden. Zudem müssen Geschossdecken über beheizten Räumen und Leitungsrohre, die warmes Wasser führen, gedämmt werden. Wie Dirk Baier erläutert, besteht diese Modernisierungspflicht bei selbstgenutzten Ein- bis Zweifamilienhäusern nur bei einem Eigentümerwechsel. Sollten Sie weitere Fragen zu Erdgas, Energiepass oder Energieeinsparverordnung haben, wenden Sie sich bitte an ihre bekannten Ansprechpartner bei den Stadtwerken Wissen.
