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Tarifblatt Trinkwasser

Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wissen GmbH zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20. Juni 1980

I. Laufende Entgelte
Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung wird ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.

II. Arbeitspreis
Der Arbeitspreis beträgt je Kubikmeter Wasser ohne Umsatzsteuer 1,82 EUR, einschließlich 7 % Umsatzsteuer gerundet 1,95 EUR.

III. Grundpreis
Der Grundpreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:

Zähler

Nettopreis

Endpreis

bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung

bis 5 cbm/h

mtl.

11,00 EUR

11,77 EUR

bis 10 cbm/h

mtl.

26,60 EUR

28,46 EUR

bis 20 cbm/h

mtl.

62,40 EUR

66,77 EUR

bei Wasserzählern mit einer Nennweite

bis DN 50

mtl.

101,30 EUR

108,39 EUR

bis DN 80

mtl.

116,90 EUR

125,08 EUR

bis Dn 100

mtl.

124,70 EUR

133,43 EUR

Bei Verbundzählern ist ein Grundpreis für beide Zähler zu zahlen

Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahresgrundpreis besonders vereinbart.

Bei Bauwasserzählern bis 5 cbm/h beträgt die monatliche Grundgebühr 30,00 EUR ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 32,10 EUR.

IV. Sonstige Kosten
Die Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bei vorheriger Installation eines Bauwasserzählers und nach Antragstellung durch ein zugelassenes Installateurunternehmen werden zum Pauschalsatz auf Basis einer 3/4 Lohnstunde zuzüglich der anteiligen Fahrtkosten abgerechnet.

V. Inkrafttreten, Außerkrafttreteten
Der vorstehende Tarif gilt ab 01. Januar 2011. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Anlage vom 01.04.2009 außer Kraft.