Tarifblatt Trinkwasser
Anlage 1 der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Wissen GmbH zur "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" vom 20. Juni 1980
I. Laufende Entgelte
Als laufende Entgelte für die Wasserversorgung wird ein Grundpreis und ein Arbeitspreis berechnet.
II. Arbeitspreis
Der Arbeitspreis beträgt je Kubikmeter Wasser ohne Umsatzsteuer 1,82 EUR, einschließlich 7 % Umsatzsteuer gerundet 1,95 EUR.
III. Grundpreis
Der Grundpreis richtet sich bei den Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Er beträgt:
Zähler | Nettopreis | Endpreis | |
bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung | |||
bis 5 cbm/h | mtl. | 11,00 EUR | 11,77 EUR |
bis 10 cbm/h | mtl. | 26,60 EUR | 28,46 EUR |
bis 20 cbm/h | mtl. | 62,40 EUR | 66,77 EUR |
bei Wasserzählern mit einer Nennweite | |||
bis DN 50 | mtl. | 101,30 EUR | 108,39 EUR |
bis DN 80 | mtl. | 116,90 EUR | 125,08 EUR |
bis Dn 100 | mtl. | 124,70 EUR | 133,43 EUR |
Bei Verbundzählern ist ein Grundpreis für beide Zähler zu zahlen
Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahresgrundpreis besonders vereinbart.
Bei Bauwasserzählern bis 5 cbm/h beträgt die monatliche Grundgebühr 30,00 EUR ohne Umsatzsteuer, einschließlich Umsatzsteuer 32,10 EUR.
IV. Sonstige Kosten
Die Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage bei vorheriger Installation eines Bauwasserzählers und nach Antragstellung durch ein zugelassenes Installateurunternehmen werden zum Pauschalsatz auf Basis einer 3/4 Lohnstunde zuzüglich der anteiligen Fahrtkosten abgerechnet.
V. Inkrafttreten, Außerkrafttreteten
Der vorstehende Tarif gilt ab 01. Januar 2011. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Anlage vom 01.04.2009 außer Kraft.
